I. Vertrag
Der Vertrag wird geschlossen zwischen:
Praxis für Osteopathie Herford
Lara Tietz
Heilpraktikerin; Osteopathie
Arndtstr. 8
32052 Herford
und der Patientin / dem Patienten bzw. ggf. dem Erziehungsberechtigten.
II. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die therapeutisch-osteopathische Behandlung des Patienten in Form von:
- Anamnese
- Diagnostik
- Behandlung
Aufgrund der Anamneseerhebung und des Vertragsabschlusses werden personenbezogene Daten ermittelt. Der Vertrag wird in Form eines Dienstleistungsvertrages erstellt und verpflichtet die Vertragspartner somit zur Einhaltung der vertraglich festgehaltenen Leistungen und Zahlungen.
III. Schweigepflicht
Im Rahmen der Behandlung fallen jegliche Kommunikationen unter die Schweigepflicht.
Der Therapeut verpflichtet sich, keine Inhalte oder personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben.
Ausnahmen stellen dar:
- meldepflichtige Infektionskrankheiten (IfSG §§ 6, 7, 15)
- gerichtliche Anordnungen, die den Therapeuten von der Schweigepflicht entbinden
IV. Datenschutz
Die Praxis speichert personenbezogene Patientendaten, soweit dies erforderlich ist für:
- Diagnose
- Beratung
- Therapie
- Abwicklung des Vertragsverhältnisses
Es gelten die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
V. Vergütung / Honorar
Für jeden ersten Behandlungstermin wird ein Honorar von 120 € vereinbart.
Alle darauffolgenden Behandlungstermine werden mit 100 € berechnet.
Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Behandlungsverlauf und beträgt ca. 45–60 Minuten.
Kinder- und Säuglingsbehandlung:
Die Kosten für die Kinder- und Säuglingsbehandlung werden anteilig des Stundenhonorars berechnet, falls die Behandlung nicht die Dauer von 45–60 Minuten erreicht. Zur Behandlung zählt unter anderem auch die Beratung der Angehörigen.
Mit der Wahrnehmung eines Termins verpflichtet sich der Patient, das dafür vereinbarte Honorar unmittelbar nach der Behandlung mit Erhalt der Rechnung zu begleichen.
Osteopathische Behandlungen und andere Naturheilverfahren werden unter Umständen nicht oder nur teilweise durch gesetzliche bzw. private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erstattet.
Das Honorar ist in jedem Fall in voller Höhe zu entrichten, auch wenn die Versicherung nur einen Teil oder keine Erstattung übernimmt. Dies gilt auch für eine etwaige Erstattung durch die Beihilfe.
Die Rechnungserlegung erfolgt, wie von den privaten Krankenkassen gefordert, mit Angabe der einzelnen Gebührenordnungsziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) für jede Behandlung.
Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Behandlungserfolg abhängig.
Für die Therapeuten besteht die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.
VI. Absageregelung
Der Patient verpflichtet sich:
- Termine pünktlich wahrzunehmen (bei Verspätungen seitens des Patienten wird die fehlende Zeit weder in monetärer noch in zeitlicher Form erstattet)
- Termine mindestens 24 Stunden vorher zu stornieren
Die Terminabsage kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Für den Fall, dass ein Termin seitens des Patienten nicht wahrgenommen wird und keine Absage erfolgt, wird eine Ausfallpauschale von 80 € berechnet.